Golfspielen im Golfclub Gut Hahues
Probemitgliedschaft
(ab 69,00€):
Für diesen Betrag dürfen Sie einen Monat lang folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Verlängerungsmöglichkeit: Wenn Sie mehr Zeit für Ihre Entscheidung für den Golfsport brauchen, dürfen Sie für weitere 40,00€ einen Monat mit erweiterten Spielmöglichkeiten dranhängen! Zu den Möglichkeiten aus dem Probemonat besteht die Berechtigung, in Begleitung eines Mentors, 9 Bahnen lang unseren wundervollen Golfplatz zu genießen. Sollten Sie die Platzreife anstreben, wird diese Erfahrung vorausgesetzt und auf dem Regelpass dokumentiert.
Jahresmitgliedschaft
Mit einer Jahresmitgliedschaft für 1.450€, die jederzeit begonnen werden kann und sich nur dann automatisch um jeweils weitere 12 Monate zum jeweils gültigen Jahresbeitrag verlängert, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
Vollmitgliedschaft
Gleich per Mitgliedschaft auf Lebenszeit für 1.050€ jährlich. Sie kann jährlich bis (spätestens) zum 30. September mit Wirkung zum 31. Dezember schriftlich gekündigt werden.
Junior-Plus Mitgliedschaft
Spielen zum halben Preis! Unser spezielles Angebot für junge Erwachsene. Für nur 540,00€ im Jahr spielen junge Erwachsenen zwischen 28 und 35 Jahren. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist jeweils das Alter bei Beginn eines Kalenderjahres für die Eingruppierung maßgeblich.
Jugendmitgliedschaft
Unsere Kinder von Vereinsmitgliedern spielen bis zu dem Jahr, indem sie das 18. Lebensjahr beenden kostenlos! Jugendliche, deren Eltern nicht Mitglieder des Clubs sind, zahlen bis zum 12. Lebensjahr 10,00€ im Monat und bis zum 18. Lebensjahr 15,00€ im Monat. Junge Erwachsene, die sich in der Ausbildung, im Studium oder im freiwilligen Wehrdienst bzw. FSJ, BFD o.ä. befinden, zahlen bis zum 27. Lebensjahr als Kinder von Vereinsmitgliedern lediglich 15,00€ monatlich. Auch für junge Erwachsene die nicht Kinder von Vereinsmitgliedern sind und die o.g. Voraussetzungen erfüllen bleibt der monatliche Beitrag von 30,00€ überschaubar.
Erläuterungen zur Beitragsordnung
1. Erstmitglied mit Investitionsumlage (Dauermitgliedschaft):
Die Investitionsumlage kann entweder sofort bei Eintritt entrichtet werden oder für 5 bzw. 10 Jahre bei Ratenzahlung gestundet werden, wenn für jedes Jahr der Mitgliedschaft eine Rate lt. Tabelle zusammen mit dem Jahresbeitrag gezahlt wird. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Investitionsumlage ist ausgeschlossen.
Sonderregelung für das 1. Jahr bei Dauermitgliedern:
Der Jahresbeitrag ist im Eintrittsjahr ggf. nur zeitanteilig zu entrichten, und zwar bei Eintritt im 1. Quartal zu 100 %, im 2. Quartal zu 75 %, im 3. Quartal zu 50 % und im 4.Quartal zu 25 %.
2. Erstmitglieder ohne Investitionsumlage (Jahresmitgliedschaft)
zahlen für jedes Jahr der Mitgliedschaft den Jahresbeitrag wie unter 1) zuzüglich einer Investitionsumlage von € 400,– . Die Jahresmitgliedschaft verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht gekündigt wird. Ein Übergang zur Dauermitgliedschaft ist jederzeit möglich; über die aktuellen Konditionen entscheidet der Vorstand (Vorstand i.S. des § 26 BGB).
3. Eine Zweitmitgliedschaft
setzt eine Erstmitgliedschaft in einem anderen anerkannten Golfclub voraus. Die Erstmitgliedschaft besteht dort, wo das Stammblatt geführt wird.
4. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen
ist jeweils das Alter bei Beginn eines Kalenderjahres für die Eingruppierung maßgeblich.
5. Junge Erwachsene
zahlen dann ermäßigte Beiträge, solange sie sich noch in der Ausbildung, im Studium oder im freiwilligen Wehrdienst bzw. FSJ, BFD o.ä. befinden.
Die Kooperation im Sinne aller Mitglieder: 22 Clubs haben untereinander vereinbart, dass deren Mitglieder mit uneingeschränktem Spielrecht beim Bespielen des jeweils anderen Platzes nur das halbe Greenfee zahlen müssen.